Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing durch seine Frau
AG Charlottenburg: Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing durch seine Frau Wenn Rechteinhaber einer Musikdatei oder eines Computerspiels den Verletzer auf Schadensersatz verklagen wollen, müssen Sie auf eigene Faust bzw. mithilfe spezialisierter Firmen den Anschluss ermitteln, von dem aus der Rechteverstoß begangen wurde. Im Regelfall wird dann der Anschlussinhaber verantwortlich gemacht. Das AG Charlottenburg verhandelte in…
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