Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing durch seine Frau

AG Charlottenburg: Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing durch seine Frau Wenn Rechteinhaber einer Musikdatei oder eines Computerspiels den Verletzer auf Schadensersatz verklagen wollen, müssen Sie auf eigene Faust bzw. mithilfe spezialisierter Firmen den Anschluss ermitteln, von dem aus der Rechteverstoß begangen wurde. Im Regelfall wird dann der Anschlussinhaber verantwortlich gemacht. Das AG Charlottenburg verhandelte in…

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Keine Störerhaftung – BGH BearShare-Entscheidung

Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für alle Inhaber von Internetanschlüssen: Eine Inhaberschaft des Internetanschlusses begründet nicht automatisch eine Haftbarkeit bei Rechtsverletzungen durch Nutzer des Internetanschlusses. Endlich schafft der BGH in einem am 02.06.2014 im Volltext veröffentlichten Urteil (Az.: I ZR 169/12) Klarheit: Die bloße Inhaberschaft kann nicht zwingend bedeuten, dass eine Haftung für Rechtsverletzungen vorliegt, welche…

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AG Charlottenburg: Anschlussinhaberin erfüllt sekundäre Darlegungslast bei Filesharing-Prozessen

Deutsche Gerichte müssen sich bei Filesharing-Prozessen immer wieder damit befassen, wie hinsichtlich der Haftung des Anschlussinhabers vorzugehen ist, sofern der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt wird. Die Frage, wer für eine Rechtsverletzung haftbar gemacht werden kann, wenn der Anschluss von mehreren Personen genutzt wird, muss stets individuell auf den konkreten Einzelfass beurteilt werden. …

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