BGH: Übernahme der Ein- und Ausbaukosten bei mangelhafter Sache
Die Klägerin hatte in einem Baustoffhandel Fliesen zum Preis von über 1.000,00 Euro gekauft. Nach dem Einbau stellte sie einen Mangel in Form ungewollter Oberflächenschattierungen fest. Die Mängelrüge wurde vom Verkäufer zurückgewiesen. Ein Sachverständiger stellte daraufhin fest, dass ein Mangel gegeben sei und dieser ausschließlich durch einen kompletten Austausch der Fliesen behoben werden könne. Die…
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