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Admin-C haftet nicht als Störer bei Spam E-Mail

Nach einem aktuellem Beschluss des KG Berlin haftet der Admin-C einer Domain nicht, wenn über den Domainnamen Spam verschickt wird. Vorausgegangen war diesem Urteil ein Rechtsstreit, bei dem der Antragssteller unerwünschte E-Mails von einer deutschen Domain erhielt. Nach der ersten E-Mail lies der spätere Antragsteller gegenüber dem Admin-C der Domain eine Abmahnung aussprechen und nahm…

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