Änderungen der AGB in Bezug auf den Preis muss konkret zugestimmt werden
Es ist der der Geschäftswelt üblich, dass Vertragskunden über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) per E-Mail informiert werden. Eine aktive Zustimmung zu den Änderungen durch den Kunden hielten die Unternehmen bisher nicht für erforderlich. Es wurde vielmehr das Einverständnis mit den Änderungen angenommen, sofern kein Widerspruch durch den Kunden erfolge. Kostenpflichtige Änderungen können allerdings nicht…
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