Filesharing: Ehepartner haftet nicht bei vermeintlicher Urheberrechtsverletzung
Das AG Frankfurt verneint in einem Urteil vom 25.05.2012 die Haftung des Anschlussinhabers, sofern die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass eine Urheberrechtsverletzung durch den Ehepartner begangen wurde. Die Klägerin (Rechteinhaberin) hatte die vollen Verwertungsrechte an einem Musikalbum der Künstlergruppe „Unheilig“ und stellte eine Urheberrechtsverletzung durch eine nicht autorisierte Verbreitung des Albums fest. Die Ermittlung der IP-Adresse…
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