AG Charlottenburg: Anschlussinhaberin erfüllt sekundäre Darlegungslast bei Filesharing-Prozessen
Deutsche Gerichte müssen sich bei Filesharing-Prozessen immer wieder damit befassen, wie hinsichtlich der Haftung des Anschlussinhabers vorzugehen ist, sofern der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt wird. Die Frage, wer für eine Rechtsverletzung haftbar gemacht werden kann, wenn der Anschluss von mehreren Personen genutzt wird, muss stets individuell auf den konkreten Einzelfass beurteilt werden. …
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