Google ist nicht verpflichtet rechtswidrige Suchergebnisse aus den Trefferlisten entfernen
Die Suchmaschine Google liefert zu einem bestimmten Suchbegriff eine entsprechende Übersicht thematisch relevanter Webseiten. Diese werden in Form von sogenannten Snippets ausgegeben. Dabei handelt es sich um kurze, textliche Auszüge aus der Webseite, die auf das dazugehörige Webangebot verlinken. Google prüft jedoch vor der Ausgabe nicht, ob sich darunter auch rechtswidrige Inhalte befinden. Das LG…
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