Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung
Abermals hat sich der BGH zur Mietminderung geäußert, sofern die im Mietvertrag angegebene die tatsächliche Wohnfläche überschreitet. Der BGH führte aus, dass ein Sachmangel gegeben sei, der zur Mietminderung berechtige, sofern die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10% abweicht.…
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