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Rechmissbräuchliche Abmahnung – Retourkutsche

Rechtsmissbräuchliche Abmahnung – Voraussetzungen anhand einer Entscheidung des OLG Hamm Am 12.06.2010 mahnte ein Onlineshopbetreiber A 25 seiner Mitbewerber wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ab. Die Betroffenen vertrieben allesamt Spielzeugartikel jeweils über einen eigenständigen Onlineshop.…

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Kosten für Zweitabmahnung sind gerechtfertigt

In einem vom OLG Oldenburg zu entscheidenden Fall stritten die Parteien um die Erstattung von Abmahnkosten, die durch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines weiteren Mitbewerbs entstanden sind. Die Klägerin betreibt einen Onlineshop für Parfum auf eBay. Der Beklagte ist ein Mitbewerber, der von der Klägerin wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt wurde und außergerichtlich erfolglos zur Zahlung der entstandenen…

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Abmahnung erhalten?

Sofern Mitbewerber gesetzliche Vorschriften nicht beachten, beispielsweise weil diese

kann eine Abmahnung ausgesprochen und Unterlassung gefordert werden. Die in diesem Zusammenhang enstehenden Rechtsanwaltskosten sind von dem abzumahnenden Websitebetreiber zu erstatten.

Wir stehen Ihnen insofern vertrauensvoll zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Abmahnung aussprechen

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Keine Sorge! Sie können sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir prüfen die Abmahnung auf deren Berechtigung und geben - sofern notwendig - eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Zudem prüfen wir die Höhe der geltend gemachten Kosten und mindern diese.

Lassen Sie die Abmahnung stets auf deren Berechtigung überprüfen. Immer häufiger kommt es auch vor, dass Abmahnungen ausgesprochen werden, obwohl keine entsprechenden Ansprüche bestehen.

Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung nicht unberücksichtigt lassen. Eine Reaktion ist stets innerhalb der Fristen erforderlich – auch für den Fall, dass vollkommen ausgeschlossen werden kann, dass wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert sind.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Abmahnung Wettbewerbsrecht

Rechtssicherer Onlineshop

Laufen Sie nicht Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten. Lassen Sie Ihren Onlineshop bzw. Ihre Rechtstexte von uns auf deren Rechtswikrsamkeit prüfen.

Wir halten verschiedene Pauschalangebote bereit, um die für die Tätigkeit anfallenden Kosten von vornherein transparent zu halten.

Bundesweite Interessenvertretung!

Kanzlei für Wettbewerbs-, Internet,- Urheber- und Medienrecht

fon: 040 - 357 30 633 | fax: 040 - 357 30 634 | mail@kanzlei-wrase.de

Mo

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