Kündigung – keine Erstattung der RA-Kosten
Ein Unternehmen der Wohnungswirtschaft, das über eine Vielzahl von Mietwohnungen verfügt (Großvermieter), kann die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts in einfach gelagerten Fällen nicht von der Gegenseite ersetzt verlangen. In dem vom BGH entschiedenen Fall, ließ ein Großvermieter in einem einfach gelagerten Fall einen Kündigung des Mietverhältnisses durch einen Rechtsanwalt aussprechen.…
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