Unerwünschte Postwurfsendungen (Werbung) verletzen Recht auf informelle Selbstbestimmung
Der Kläger, ein Rechtsanwalt, fordert von der Beklagten es zu unterlassen, ihm die Postwurfsendung „Einkauf Aktuell“ zuzusenden. Er hatte sie zuvor mehrfach erfolglos schriftlich dazu aufgefordert. Das AG hatte die Klage abgewiesen. Das LG verurteilte die Beklagte nun zur Unterlassung. Das Zusenden von unerwünschten Postwurfsendungen ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf informelle Selbstbestimmung…
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