RSS-Anbieter haben keine Überprüfungspflicht für Inhalte auf fremden Websites
Ein aktuelles Gerichtsurteil des BGH stärkt die Rechte von RSS-Anbietern. RSS-Feeds sind Textformate auf Nachrichtenseiten, die als zusammenfassende Kurzinformationen per Link auf Inhalte fremder Webseiten verweisen. Die Klägerin, die sich durch einen auf einer Website veröffentlichten Artikel in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah, hatte erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen den entsprechenden Websitebetreiber erwirkt, der daraufhin den…
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