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Erhöhte Vertragsstrafe bei wiederholtem Rechtsverstoß nach vorheriger Unterlassungserklärung nach "Hamburger Brauch"

Bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht oder Urheberstreitigkeiten fordert der Rechteinhaber oftmals die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese soll dafür Sorge tragen, dass eine genau definierte Handlung vom Unterzeichnenden zukünftig nicht mehr ausgeführt wird. Die Unterlassungserklärung enthält in der Regel auch eine konkrete Benennung der Sanktionen, die bei einem Verstoß gegen die Handlung zu erwarten sind.…

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