Klage von Negele, Zimmel, Greuter, Beller vor AG Hamburg abgewiesen
Das Amtsgericht Hamburg hat einer Anschlussinhaberin, die von unserer Kanzlei vertreten wurde, mit Urteil vom 07.07.2015 zum Aktenzeichen 18 b C 141/24 zu ihrem Recht verholfen, die zur Zielperson einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen Teilnahme am Filesharing geworden war. Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus dem Jahr 2012 Die Beklagte hatte schon im Jahr…
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