Werbung

Darstellung konkreter Werbeaussagen, die abmahngefährdet sind.

E-Mail Werbung nach § 7 Abs. 3 UWG

E-Mail-Werbung: Ein spannendes Rechtsthema für viele, die Werbung per E-Mail versenden wollen. Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, was geschieht, wenn der Vertrag mit dem Kunden beendet ist oder diese widerrufen wurde. Kann dann dennoch E-Mail Werbung an diesen gesendet werden? Diese Frage beantwortet sich hiernach: Wegfall der Privilegierung gem. § 7 Abs. 3…

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Unzulässige Anrufe eines Meinungsforschungsinstitut

Das OLG Köln hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Anrufe eines Meinungsforschungsinstituts als unzulässige Werbung zu qualifizieren sind, sofern keine konkrete Einwilligung in einer derartige Verwendung der Rufnunmer erteilt wurde.    Kläger ist ein Verband, der den Beklagten wegen unzumutbarer Belästigung durch Anrufe in Anspruch nimmt und Unterlassung sowie Erstattung der…

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Zulässigkeit der Verlängerung von Rabattaktion

Die Beklagte ist eine Anbieterin für Kinder- und Jugendreisen. Im April 2009 warb sie auf Ihrer Webseite mit einem „Frühlings-Special“ zum Sonderpreis, der für eine Buchung bis zum 30.04.2009 gewährt werden sollte. Jedoch galt auch nach Ablauf des Datums weiterhin der rabattierte Preis. Als Begründung für die Verlängerung der Rabattaktion gab die Beklagte an, sie wolle…

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Abmahngefahr bei Verwendung der Klausel "in der Regel"

  Aufgepasst! Verwendung der Klausel „in der Regel“ für die Angabe eines Lieferzeitraums wettbewerbswidrig   Es wird als ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 308 Nr. 1 BGB angesehen, sofern die Lieferzeiten für einen Artikel mit der Formulierung „in der Regel …“ verwendet wird. Das OLG Frankfurt/Main entschied, dass eine derartige Angabe einer Lieferfrist zu unbestimmt…

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Abmahnung erhalten?

Sofern Mitbewerber gesetzliche Vorschriften nicht beachten, beispielsweise weil diese

kann eine Abmahnung ausgesprochen und Unterlassung gefordert werden. Die in diesem Zusammenhang enstehenden Rechtsanwaltskosten sind von dem abzumahnenden Websitebetreiber zu erstatten.

Wir stehen Ihnen insofern vertrauensvoll zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Abmahnung aussprechen

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Keine Sorge! Sie können sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir prüfen die Abmahnung auf deren Berechtigung und geben - sofern notwendig - eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Zudem prüfen wir die Höhe der geltend gemachten Kosten und mindern diese.

Lassen Sie die Abmahnung stets auf deren Berechtigung überprüfen. Immer häufiger kommt es auch vor, dass Abmahnungen ausgesprochen werden, obwohl keine entsprechenden Ansprüche bestehen.

Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung nicht unberücksichtigt lassen. Eine Reaktion ist stets innerhalb der Fristen erforderlich – auch für den Fall, dass vollkommen ausgeschlossen werden kann, dass wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert sind.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Abmahnung Wettbewerbsrecht

Rechtssicherer Onlineshop

Laufen Sie nicht Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten. Lassen Sie Ihren Onlineshop bzw. Ihre Rechtstexte von uns auf deren Rechtswikrsamkeit prüfen.

Wir halten verschiedene Pauschalangebote bereit, um die für die Tätigkeit anfallenden Kosten von vornherein transparent zu halten.

Bundesweite Interessenvertretung!

Kanzlei für Wettbewerbs-, Internet,- Urheber- und Medienrecht

fon: 040 - 357 30 633 | fax: 040 - 357 30 634 | mail@kanzlei-wrase.de

Mo

Anwalt in Hamburg mit bundesweiter Interessenvertretung in den Bereichen Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Markenrecht und Forderungsmanagement.

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