Tag Archives: Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Keine Deckelung der Abmahnkosten für Filesharing-"Altfälle"

Wie ich bereits an mehreren Stellen ausgeführt habe, ist das zwischenzeitlich in Kraft getreten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (http://kanzlei-wrase.de/blog/urheberrecht1/item/480-was-das-neue-gesetz-gegen-unserioese-geschaeftspraktiken-fuer-abmahnungen-im-filesharing-konkret-bedeutet.html) nicht auf Fälle anwendbar ist, die vor der in Kraft getretenen Gesetzesänderung entstanden sind.…

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Was das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken für Abmahnungen im Filesharing konkret bedeutet

Am 9. Oktober 2013 ist das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten, das unter anderem vor Missbrauch von urheberrechtlichen Abmahnungen schützen will. Dies soll gelingen durch die Deckelung der Kosten, die ein Rechtsanwalt als Gebühren für eine solche Abmahnung berechnen kann. Denn: Rechtsanwaltsgebühren müssen sich zwingend an dem Streitwert orientieren, der für die…

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Urheberrechtsverletzung durch Filesharing – Abmahnkosten bei Bagatellverstößen künftig deutlich beschränkt

Das am 20. September 2013 vom Bundesrat verabschiedete Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll Verbraucher in Zukunft besser vor überhöhten Abmahngebühren durch unseriöse Kanzleien schützen. Die Gebühren, die ein Anwalt für das Aufsetzen einer Abmahnung berechnen kann, werden mit Inkrafttreten des Gesetzes deutlich gesenkt. Was zuvor für den privaten Nutzer regelmäßig mehrere Hundert Euro teuer wurde,…

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Mo

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