Keine Deckelung der Abmahnkosten für Filesharing-"Altfälle"
Wie ich bereits an mehreren Stellen ausgeführt habe, ist das zwischenzeitlich in Kraft getreten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (http://kanzlei-wrase.de/blog/urheberrecht1/item/480-was-das-neue-gesetz-gegen-unserioese-geschaeftspraktiken-fuer-abmahnungen-im-filesharing-konkret-bedeutet.html) nicht auf Fälle anwendbar ist, die vor der in Kraft getretenen Gesetzesänderung entstanden sind.…
Mehr lesen...