Dokumentarfilme stehen nicht unter Urheberschutz
071962 wurden Dokumentar-Aufnahmen angefertigt von einem DDR-Bürger, der bei einem Fluchtversuch über die Grenze tödlich verletzt wurde. Die Aufnahmen zeigen seinen Abtransport. Kameramann Hans Ernst nimmt diese Aufnahmen für sich in Anspruch. Er hatte die vermeintlichen Rechte daran an die Klägerin abgetreten. Der beklagte Sender RBB hatte diese Aufnahmen ausgestrahlt und die Lizenzgebühren an einen…
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