Kein Wettbewerbsverstoß durch Verweis auf veraltete Batterieverordnung in Onlineshops
Die Batterieverordnung wurde erlassen, um Abfälle durch Batterien zu verringern. Im Zuge dessen wurden Unternehmen entsprechende Rückgabepflichten auferlegt. Gebrauchte Batterien müssen von Firmen, die diese in Umlauf bringen, nach der Verwendung auch wieder zurückgenommen und ordnungsgemäß entsorgt oder verwertet werden. Vor dem OLG Hamm stritten zwei Parteien, die einen Onlineshop für Elektroartikel und Batterien betreiben.…
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