Irreführende Werbung mit durchgestrichenen Preisen und hervorgehobenen Einführungspreisen
Es besteht Abmahngefahr! Der BGH erklärte die Darstellung von Angeboten, bei denen die Normalpreise durchgestrichen waren und stattdessen verminderte Einführungspreise hervorgehoben wurden, für irreführend und damit wettbewerbswidrig.…
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