Abmahnung

Wichtige Entscheidungen hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Kosten für Zweitabmahnung sind gerechtfertigt

In einem vom OLG Oldenburg zu entscheidenden Fall stritten die Parteien um die Erstattung von Abmahnkosten, die durch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines weiteren Mitbewerbs entstanden sind. Die Klägerin betreibt einen Onlineshop für Parfum auf eBay. Der Beklagte ist ein Mitbewerber, der von der Klägerin wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt wurde und außergerichtlich erfolglos zur Zahlung der entstandenen…

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LG Halle: Keine Vertragsstrafe wegen Nichtlöschen des Google Cache

Eine Vertragsstrafe ist nicht verwirkt, sofern sich die Inhalte nach einer Abmahnung wegen Wettbewerbsverstöße noch im Google Cashe befinden   Laut einem aktuellen Urteil des LG Halle droht Seitenbetreibern keine Vertragsstrafe, sofern sich rechtsverletzende Inhalte nach der Entfernung von der Website noch im Google Cache befinden. Klägerin war die Betreiberin eines Handelsunternehmens für Gartenspielgeräte, die…

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Abmahnung Rechtsanwälte Spiske und Maisch wegen Wettbewerbsverstöße im Internetauftritt bei eBay

Abmahnung wegen Wettbewerbsverstöße im Internetauftritt bei eBay durch die Rechtsanwälte Spiske und Maisch   Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Spiske und Maisch vom 22.10.2012 vor, mit dem Wettbewerbsverstöße geltend gemacht werden, die auf dem Ausweis einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beruhen und die im Namen von Herrn Thomas Russer ausgesprochen wird.  Konkret wird vorgeworfen, eine veraltete…

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Keine Vollmachtsvorlage für Abmahnung erforderlich

Von einer Unwirksamkeit einer Abmahnung kann nach einer Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 02.09.2010 – AZ: 12 U 34/10) nicht sogleich ausgegangen werden, sollte der Abmahnung keine Originalvollmacht beigefügt sein. Der hier zu entscheidende Fall hat sich allerdings nicht ausschließlich mit der Abmahnung an sich befasst, die Entscheidung beruht vielmehr auf einer bestimmten Ausgestaltung…

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Abmahnung erhalten?

Sofern Mitbewerber gesetzliche Vorschriften nicht beachten, beispielsweise weil diese

kann eine Abmahnung ausgesprochen und Unterlassung gefordert werden. Die in diesem Zusammenhang enstehenden Rechtsanwaltskosten sind von dem abzumahnenden Websitebetreiber zu erstatten.

Wir stehen Ihnen insofern vertrauensvoll zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Abmahnung aussprechen

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Keine Sorge! Sie können sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir prüfen die Abmahnung auf deren Berechtigung und geben - sofern notwendig - eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Zudem prüfen wir die Höhe der geltend gemachten Kosten und mindern diese.

Lassen Sie die Abmahnung stets auf deren Berechtigung überprüfen. Immer häufiger kommt es auch vor, dass Abmahnungen ausgesprochen werden, obwohl keine entsprechenden Ansprüche bestehen.

Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung nicht unberücksichtigt lassen. Eine Reaktion ist stets innerhalb der Fristen erforderlich – auch für den Fall, dass vollkommen ausgeschlossen werden kann, dass wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert sind.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Abmahnung Wettbewerbsrecht

Rechtssicherer Onlineshop

Laufen Sie nicht Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten. Lassen Sie Ihren Onlineshop bzw. Ihre Rechtstexte von uns auf deren Rechtswikrsamkeit prüfen.

Wir halten verschiedene Pauschalangebote bereit, um die für die Tätigkeit anfallenden Kosten von vornherein transparent zu halten.

Bundesweite Interessenvertretung!

Kanzlei für Wettbewerbs-, Internet,- Urheber- und Medienrecht

fon: 040 - 357 30 633 | fax: 040 - 357 30 634 | mail@kanzlei-wrase.de

Mo

Anwalt in Hamburg mit bundesweiter Interessenvertretung in den Bereichen Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Markenrecht und Forderungsmanagement.

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