Anzeichen für Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung
Die streitenden Parteien vertreiben Bauheizgeräte im Internet. Die Beklagte warb auf der Plattform eBay für eines der Geräte und wurde von der Klägerin abgemahnt. Diese beanstandete die Werbeaussage „2 Jahre Garantie“, ohne dass dies näher ausgeführt wurde. Die Beklagte gab gegenüber der Klägerin eine Unterlassungserklärung ab, die sie selbst formulierte und modifizierte. Die Abmahnkosten zahlte…
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