Unzulässige Anrufe eines Meinungsforschungsinstitut
Das OLG Köln hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Anrufe eines Meinungsforschungsinstituts als unzulässige Werbung zu qualifizieren sind, sofern keine konkrete Einwilligung in einer derartige Verwendung der Rufnunmer erteilt wurde. Kläger ist ein Verband, der den Beklagten wegen unzumutbarer Belästigung durch Anrufe in Anspruch nimmt und Unterlassung sowie Erstattung der…
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