Gekauftes Ranking auf Hotelbuchungsportalen ist irreführend
Nach einem Urteil des LG Berlin darf ein Hotelbuchungsportal nicht mit gekauften Rankings werben. Der Betreiber eines Internetportals hatte Betreibern von Hotels angeboten, das Ranking in der Kategorie „Beliebtheit“ durch entsprechende Provisionen positiv zu beeinflussen. Dies wurde vom LG Berlin als Manipulationsversuch gewertet und damit für wettbewerbswidrig erklärt.Ein Verbraucher, der sich in dieser Kategorie nach…
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